Gesundheits- und Krankenpfleger intensiv (m/w/d)
Krankenschwester (m/w/d) für die Intensivpflege gesucht!
Wir suchen zum nächstmöglichen Start, zu Vollzeit eine Gesundheits- und Krankenpflegerin (m/w/d) auf der Intensivstation für eine Klinik in Bremen.
Dabei finden wir aber, dass intensive Arbeit auch intensiv belohnt werden muss! Durch starke Löhne, attraktiven Prämien und intensive Unterstützung der Bedürfnisse unserer Mitarbeiter (m/w/d). Neugierig, was wir dir bieten können? Dann bewirb dich bei uns und lass dir deine harte Arbeit übertariflich entlohnen!
Diese ausgezeichneten Konditionen bieten wir dir:
- Fahrtgeld für Öffis oder Firmenwagen zur privaten Nutzung
- Ein überdurchschnittliches Gehalt mit bis zu 33€ die Stunde, Urlaubs- und Weihnachtsgeld on top, so wie Mitarbeiterprämien, und Bonuszahlungen für die Werbung neuer Kollegen und Corporate Benefits zum Online shoppen
- Individuelle Fortbildungen und Schulungen, die auf dich zugeschnitten werden
- Dienstplangestaltung nach deinen Wünschen und somit auch mehr Freizeitgestaltung, durch Zeitausgleichstagen
- Einbezug persönlicher Lebensumstände und der Förderung der persönlichen Stärken und Interessen im Beruf durch erfahrene Disponenten, die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen
- Ein unbefristeter Arbeitsvertrag, abwechslungsreiche Einsätze und eine betriebliche Altersvorsorge
Was musst du mitbringen?
Benötigt wird eine abgeschlossene Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin (m/w/d) mit Fachweiterbildung Intensiv bzw. einschlägiger Erfahrung auf der Intensivstation, die Bereitschaft zum Schichtdienst und die sorgfältige und präzise Arbeit auf der Intensivstation gemäß der Hygienestandards und Pflegedokumentation.
Dafür, dass du Freude an deinem Job hast wollen wir zukünftig sorgen
Neugier geweckt?
Lust auf einen ausgezeichneten Job zu ausgezeichneten Bedingungen?
Schick uns deine Unterlagen bitte an:bremen@allmedi.de
oder bewirb dich online, oder ruf uns an unter der 0421 166 983 20.
Wir freuen uns auf DEINE Bewerbung!
Für die Aufnahme der Tätigkeit in der Einrichtung ist ein ausreichender Immunitätsnachweis im Sinne von § 20 a IfSG erforderlich.